23.05.2012 10:54:08

Klimawandel: Papageien in Deutschland zu Hause

13.1.2012

Klimawandel: Papageien in Deutschland zu Hause

Foto: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Schon seit Jahren gibt es immer wieder Berichte über eine Papageienart, die sich in Städten entlang der wärmeren Rheinschiene ausgebreitet hat, so wie dieser Halsbandsittich (Bild links), im Düsseldorfer Hofgarten. In letzter Zeit häuften sich Anfragen zum Halsbandsittich und dessen Verhältnis zur heimischen Fauna. Dies hat das Bundesamt für Naturschutz zum Anlass genommen, mit Hintergrundinformationen über den aktuellen Sachstand zu informieren.  

Wo ist die Heimat des Halsbandsittichs?

Der Halsbandsittich (Psittacula krameri) stammt aus Afrika und Asien. Sein Verbreitungsgebiet erstreckt sich über unterschiedliche Klima- und Höhenzonen. Der Halsbandsittich bevorzugt lockeren Baumbestand. In einigen Großstädten Indiens sind Halsbandsittiche so zahlreich, dass sie (vergleichbar mit den Straßentauben in Europa) das tägliche Straßenbild bestimmen.

Wo kommt er in Deutschland vor?

Seit langer Zeit werden Halsbandsittiche außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in Tierparks und durch Privatpersonen gehalten. Die ersten wild lebenden Halsbandsittiche in Deutschland sind 1967 in Köln nachgewiesen worden. Sie sind sehr wahrscheinlich aus Haltungen entflogen bzw. freigesetzt worden. Als Höhlenbrüter sind Halsbandsittiche auf vorhandene Specht- oder Naturhöhlen angewiesen. Ihr Lebensraum in Deutschland sind vorwiegend Parks und Grünanlagen mit Altholzbeständen im Siedlungsbereich.

Aktuelle Schätzungen gehen von rund 8500 wild lebenden Halsbandsittichen in Deutschland aus. Schwerpunkte des Vorkommens sind Düsseldorf, Köln, Bonn, Wiesbaden und Heidelberg. Schon heute halten sich die Tiere nicht mehr nur in den klimatisch milderen Großstädten entlang des Rheins auf, sondern werden auch immer häufiger in den angrenzenden, ländlichen Regionen beobachtet. Weitere Hauptvorkommen dieser gebietsfremden Art in Europa liegen in England, Belgien und den Niederlanden, zunehmende Tendenzen sind aber auch in Südeuropa zu verzeichnen.

Verursacht der Halsbandsittich Schäden?

In der wissenschaftlichen Literatur wird darauf hingewiesen, dass der Halsbandsittich ein Problem für natürlich vorkommende Höhlenbrüter (z.B. Specht, Kleiber, Fledermäuse) sein könnte. Die Datenlage ist dazu bisher aber nicht eindeutig, so dass die naturschutzfachlichen Auswirkungen durch den Halsbandsittich bisher nicht sicher beurteilt werden können. Momentan gilt der Halsbandsittich daher aus Sicht des BfN als potenziell invasiv und sollte nach den Vorgaben aus dem BNatSchG beobachtet werden, um das Wissen zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht notwendig.

Neben naturschutzfachlichen Fragestellungen können Halsbandsittiche auch ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen besitzen. Die Nahrung des Halsbandsittichs ist vor allem pflanzlich. In Indien gilt die Art als Landwirtschaftsschädling. In Deutschland wurde bisher nur von lokalen Schäden an Obst und Bäumen im Stadtbereich berichtet. Aus Mangel an geeigneten Bruthöhlen in Bäumen besiedeln Halsbandsittiche auch gerne Gebäudefassaden, wobei sie Holzbalken, Wärmedämmungen etc. beschädigen können. Möglicherweise überträgt der Halsbandsittich auch Krankheiten wie Vogelgrippe oder die sogenannte Papageienkrankheit - eine bakterielle Lungeninfektion - auf den Menschen. Genauere Erkenntnisse hierzu liegen aber bisher nicht vor.

Wie ist die Gesetzeslage?

Die Bundesrepublik Deutschland ist durch das „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“ verpflichtet, Vorsorge gegen gebietsfremde und invasive Arten zu treffen.

Das zentrale deutsche Regelwerk ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das seit dem 1. März 2010 in § 40 den Aufgabenbereich gebietsfremde und invasive Arten grundsätzlich regelt. Das BNatSchG schreibt u. a. vor, dass bei invasiven Arten Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Kontrolle zu prüfen und ggfs. umzusetzen sind. Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten. Zuständig sind die entsprechenden Landesbehörden.

Nach BNatSchG ist eine invasive Art eine Art, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten eine erhebliche Gefährdung darstellt.

Was sind Schwarze Listen?

Für einen wirksamen Vollzug des BNatSchG bedarf es klarer Grundlagen und Kriterien, mit denen diejenigen gebietsfremden Arten identifiziert werden können, die eine Gefahr für die Biodiversität darstellen. In Zusammenarbeit mit dem österreichischen Umweltbundesamt wurde ein methodisch abgesichertes, transparentes und relativ einfaches Bewertungsinstrument für gebietsfremde Arten erarbeitet. In dessen Zentrum steht die Beurteilung gebietsfremder Arten hinsichtlich der Gefährdung einheimischer Arten. Die Einteilung erfolgt in die Hauptkategorien „invasiv, Gefährdung belegt“ (Schwarze Liste), „potenziell invasiv, Gefährdung anzunehmen“ (Graue Liste) und „bisher nicht invasiv, keine Gefährdung bekannt“ (Weiße Liste).

Momentan lässt das BfN im Rahmen eines Ufoplan-Vorhabens durch externe Experten für alle in Deutschland wild lebend vorkommenden gebietsfremden Vogelarten entsprechende Listen erstellen. Ergebnisse werden im Herbst 2012 vorliegen.

Quelle:
Internet: http://www.bfn.de

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